Abfallarten
Nachfolgend finden Sie alle Abfall- und Wertstoffarten, die wir annehmen.
Altfenster
- aus Holz mit oder ohne Glas ( Hinweis: Altholz Kl. A4 ist ein gefährlicher Abfall. )
- aus Kunststoff mit oder ohne Glas
Altglas
- Behälterglas (Flaschen etc)
- Flachglas
- Drahtglas
- Glasbausteine (nur sauber, ohne Mörtelreste)
Altholz
Als Altholz bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden war und als Abfall zur Altholzentsorgung oder als Sekundärrohstoff bereitsteht. Altholz kann stofflich, zum Beispiel in der Holzwerkstoffindustrie für Spanplatten oder thermisch verwertet werden. Quelle: Wikipedia
Kategorie A1 – nicht behandeltes Altholz
Hierbei handelt es sich um naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. In jedem Fall handelt es sich um naturbelassenes Holz.
z.B. Einwegpaletten, Sägerestholz, Brennholz,
Kategorie A2 – Bearbeitetes Altholz
Hierunter fällt verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig bearbeitetes Altholz aus den Innenbereich.
z.B Schalholz, Dielen, Fehlböden,
Kategorie A3 – Beschichtetes Altholz
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung.
z.B. Gebrauchtmöbel und -küchen, die mit PVC-Beschichtungen, PVC-Kantenumleimer und ähnlichem versehen sind. Die Hölzer sind nicht mit Holzschutzmitteln belastet.
Kategorie A4 – Behandeltes Holz aus dem Außenbereich
AIV Holz ist behandeltes Holz (Erläuterung) und daher Gefährliche Abfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). In der Regel handelt es sich dabei um Holz aus dem Außenbereich, welches mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist.
z.B. Jägerzaun, Spielgeräte, Altfenster, Carport, Dachstühle
Altpapier
- Mischpapier (Zeitungen, Pappkartons, Illustrierte, Papier etc.)
- Kartonage (Karton)
Altreifen
- Autoreifen
- LKW- und Traktorreifen
- Siloreifen
- Baggerketten
Bauschutt / Mineralische Abfälle (Erde, Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Estrich, Putz)
Bauschutt ist mineralischer Abfall, der beim Abbruch entsteht. Hierunter fällt unter anderem: Mauern, Ziegeln, Wände, Fliesen, Beton und so weiter. Bauschutt wird in verschiedene Klassen unterschieden. Diese finden Sie in der untenstehenden Auflistung.
BAUSCHUTT KLASSE 1 (AVV 17 01 07):
Mineralische Gemische ohne Fremdanhaftungen (z.B. Gips) und ohne Feinanteil und ohne Erd
BAUSCHUTT KLASSE 2 (AVV 17 01 07):
Mineralische Gemische mit geringen Fremdanhaftungen und/oder geringem Feinanteil (max. 5%) und ohne Leichtbaustoffe (Gas-, Porenbeton, Bimsstein, Ytong, etc.)
BAUSCHUTT KLASSE 3 (AVV 17 01 07):
Mineralische Gemische mit Fremdanhaftungen und/oder Feinanteil (max. 10%) und ohne Leichtbaustoffe (Gas-, Porenbeton, Bimsstein, Ytong, etc.)
BAUSCHUTT KLASSE 4 (AVV 17 01 07):
Mineralische Gemische mit Fremdanhaftungen und/oder Feinanteil (max 25%) und/oder Leichtbaustoffen (Gas-, Porenbeton, Bimsstein, Ytong, etc.)
LEICHTBAUSTOFFE (AVV 17 01 07):
Mineralische Gemische oder Monofraktionen von Gas-, Porenbeton, Bimsstein, Ytong
ZIEGELSCHUTT (AVV 17 01 02):
Monofraktion aus Beton- oder Tonziegeln
BETONBRUCH KLASSE 1 (AVV 17 01 01):
Sortenreiner Beton unter 60 cm Kantenlänge
BETONBRUCH KLASSE 2 (AVV 17 01 01):
Sortenreiner Betonbruch über 60 cm Kantenlänge
ASPHALTAUFBRUCH KLASSE 1 (AVV 17 03 02):
Sortenreiner Asphaltaufbruch (NICHT PAK-/Teerhaltig) unter 60 cm Kantenlänge
ASPHALTAUFBRUCH KLASSE 2 (AVV 17 03 02):
Sortenreiner Asphaltaufbruch (NICHT PAK-/Teerhaltig) über 60 cm Kantenlänge
ASPHALTAUFBRUCH KLASSE 3 (AVV 17 03 01*):
Sortenreiner Asphaltaufbruch, der PAK-/Teerhaltig ist
Dämmstoffe
- Styropordämmung (mit und ohne HBCD) – wird sortiert und möglichst sauber angenommen
- Mineralwolle (KMF) ACHTUNG: Sonderabfall, kann Krebserregende Stoffe enthalten
- Holzfaser-Dämmprodukte (Pavatex) – können wie Holz und Holzwerkstoffe entsorgt werden
Erdaushub
Unter Erdaushub versteht man die (zum Zwecke einer Baumaßnahme) aus dem Baugrund ausgehobene Erde.
(AVV 17 05 04): sortenreine Erde ohne Verschlammung und ohne Bauschutt/Steine
Gemischte Abfälle
Gemischte Abfälle sind, wie der Name schon sagt, eine Mischung aus verschiedenen Materialien, die aufgrund Ihrer Zusammensetzung oder vorhandenen Menge unterschiedlicher Stoffgruppen oder aus Platzgründen nicht getrennt gesammelt werden können. In der Auflistung sehen Sie, welche Materialien zusammen entsorgt werden dürfen.
Bau- und Abbruchabfälle
Als Bauabfall werden Abfälle bezeichnet, die bei Baumaßnahmen wie Sanierung, Abriss, Neu- und Umbau von Wohn- und Nichtwohnungsbauten, Straßen, Brücken, Bahntrassen, Wasserstraßen, Ver- und Entsorgungsleitungen etc. anfallen.
Gemischte Siedlungsabfälle
Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen, zum Beispiel Abfälle aus Arzt- und Rechtsanwaltspraxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie.
Sperrmüll
Mit dem Begriff „Sperrmüll“ sind in der Regel sperrige Abfälle aus privaten Haushaltungen Gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) kommt die Abfallbezeichnung „Sperrmüll“ auch für Abfälle aus Gewebe, Industrie und Einrichtungen infrage
Gemischte Verpackungen
Bei gemischten Verpackungen handelt es sich um Transport-, Um- oder Verkaufsverpackungen. Z. B. Karton, Kunststoffe wie Folien, Luftpolster, Blister, Hartkunststoffe, Einwegpaletten und Einwegpaletten aus Holz.
Gipsabfälle
Gipskartonplatten sind Baustoffe auf Gipsbasis und werden im Trocken- und Akustikbau eingesetzt. Bei der Demontage und beim Abriss können diese entweder als Einzelfraktion oder auch in kleinen Mengen über den Baumischabfall entsorgt werden.
(AVV 17 08 02): Sortenreine Gipsplatten ohne Fremdanhaftungen. Bitte beachten Sie, dass eine Mischung oder Untermischung von anderen Fraktionen eine Deklarierung in Baumischabfall zur Folge hat.
Grünabfälle
Als Grünabfälle werden pflanzliche Abfälle bezeichnet, die im Wesentlichen aus Gemeinden, privaten Haushalten und der Landwirtschaft stammen. Zu den Grünabfällen zählen beispielsweise Baum-, Strauch- und Rasenschnitt oder Abfälle aus der Pflege von Straßenrändern und Parks.
Grünschnitt, Grünabfälle, Gartenabfälle
(AVV 20 02 01): Grünabfälle sind kompostierbare Abfälle aus dem Garten- und Landschaftsbau. Zum Beispiel: Hecken- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Wurzeln
Kunststoffe
Als Kunststoff (ugs. Plastik oder Plaste) bezeichnet man einen Festkörper, dessen Grundbestandteil synthetisch oder halbsynthetisch erzeugte Polymere mit organischen Gruppen sind.
Styroporverpackung (EPS)
Nicht verschmutzte Verpackungsteile
Leicht verschmutzte Verpackungsteile
Folienverpackungen
Luftpolsterfolien
Weiß
Bunt
Hartkunststoffverpackungen
Kisten aus PE, PP
PP und PET Umreifungsbänder
Polystyrol
PVC Schalen etc.
Schrott und Metalle
Eisen, Stahl, Bleche, Kupfer, Kabel, Messing, Zink, Elektromotoren, Edelstahl, Aluminium. Zum Beispiel: Fahrräder, Felgen, Schwerschrott, Dachrinnen, Kabel, Sanitärmetalle oder Produktionsabfälle.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung nur gegen Vorlage des Personalausweises und bei Gewerbekunden gegen Vorlage der Steuernummer und Bankverbindung erfolgen kann.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Einkünfte aus dem Verkauf von Schrott und Altmetallen von jedem Lieferanten (privat, kleingewerblich oder Gewerbe) selbst zu versteuern sind.
- FE-Metalle (Eisen, Stahl, Bleche)
- NE-Metalle (Alu, Zink, Kupfer, Kabel, Edelstahl, Messing)
- Elektronikgeräte (Computer, Laptop, Ausgabegeräte (Bildschirme, Drucker), Eingabegeräte
- Elektromotoren (mit Getriebe, ohne Getriebe)
Wurzeln
Stubben, Wurzeln, Wurzelballen. Beim Absägen von Bäumen verbleibendes Stammende mit Wurzeln und Erdanhaftung.
Baumwurzeln mit und ohne Wurzelballen bis 2,5m Durchmesser
(AVV 20 02 01): Grünabfälle sind kompostierbare Abfälle aus dem Garten- und Landschaftsbau. Zum Beispiel: Hecken- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Wurzeln