Containerstellung – Voraussetzungen

  • Stellplatz und Zufahrt müssen befestigt und tragfähig sein (zugelassen für bis zu 40 Tonnen)
  • Keine Stellung auf Wiese
  • Genug Platz f. Container und LKW (Mindestens 15 Meter Länge, 3 Meter Breite und 4 Meter Höhe)
  • Zufahrt/Zugang jederzeit möglich (kein Zuparken)
  • Nicht in Steigungen und Gefälle
  • Bei Stellung auf öffentlichem Grund ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig – Gerne erledigen wir das für Sie!
  • Container kann nicht über Mauern oder Zäune gehoben werden
  • Container darf nicht eigenmächtig umgesetzt werden, da es bei der Abholung zu Problemen führen kann.

Container

Kann man mit der Schubkarre in den Container fahren?

Ja, wir haben auch Container mit Klappe (Verlinkung auf die Seite mit den Containern)

 

Kann der Container über eine Mauer oder einen Zaun gehoben werden?

Nein, das ist leider nicht möglich.

 

Gibt es auch Container zum Abschließen?

Wir haben auch Container mit Deckel. Ketten und Schlösser sind jedoch bauseits zu stellen.

 

Wie lange kann der Container mietfrei stehen?

Eine Woche ist mietfrei im Transportpreis inbegriffen.

 

Wann wird der Container abgeholt?

Der Container wird erst nach Ihrer Freigabe abgeholt. Nicht automatisch nach einer Woche.

Asbest

Wie schwer sind die Wellplatten?

Es kann grob mit 20 kg pro Quadratmeter gerechnet werden.

 

Wie viele Platten passen in einen Bigbag?

Es passen, je nach Dicke und Anhaftung ca. 15 Platten in einen Sack.

 

Muss ich die Platten reinigen (Moos, Farbe)?

Auf gar keinen Fall. Asbest wird mit allen Anhaftungen entsorgt (auch wenn zentimeterdick Moos darauf ist).

 

Darf ich die Platten werfen?

Auf keinen Fall. Die Platten dürfen weder gebrochen, gereinigt, gebohrt, geflext, geschrubbt, gezogen oder anderweitig abrasiv behandelt werden. Sie müssen unbedingt die Freisetzung der Fasern verhindern/minimieren.

 

Welche Schutzausrüstung brauche ich?

Sie benötigen einen Mundschutz der Klasse FFP 2 und einen Körperschutzanzug der Kategorie III; Typ 5/6. Diese bekommen Sie auch bei uns: Zubehör 

 

Was müssen Gewerbebetriebe beachten?

Sie benötigen vor der Entsorgung eine sogenannte Abfallerzeugernummer. Diese können Sie beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen. Das Antragsformular finden sie hier. Wenn Sie die Abfälle selbst transportieren möchten, müssen Sie das beim Regierungspräsidium anzeigen. Bei mehr als 20 Tonnen Jahresmenge muss vor Entsorgungsbeginn ein Einzelentsorgungsnachweis erstellt werden. Nähere Informationen erteilen wir Ihnen gerne.

 

Darf ich Asbest selbst demontieren?

Die Demontage sollte immer durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.

Mineralwolle

Kann die Alukaschierung dran bleiben?

Ja, die Alukaschierung kann mit entsorgt werden.

 

Muss Mineralwolle verpackt werden? Und wenn, wie?

Die Mineralwolle muss in zugelassenen Gewebesäcken verpackt werden. Unverpackte Mineralwolle wird von uns nicht angenommen.

 

Welche Schutzausrüstung brauche ich?

Sie benötigen einen Mundschutz der Klasse FFP 2 und einen Körperschutzanzug der Kategorie III; Typ 5/6. Diese bekommen Sie auch hier bei uns.

 

Was müssen Gewerbebetriebe beachten?

Sie benötigen vor der Entsorgung eine sogenannte Abfallerzeugernummer. Diese können Sie beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen. Das Antragsformular finden sie hier. Wenn Sie die Abfälle selbst transportieren möchten, müssen Sie das beim Regierungspräsidium anzeigen. Bei mehr als 20 Tonnen Jahresmenge muss vor Entsorgungsbeginn ein Einzelentsorgungsnachweis erstellt werden. Nähere Informationen erteilen wir Ihnen gerne.

Altholz

Muss bei Fenstern das Glas entfernt werden?

Nein, die Fenster können mit Glas entsorgt werden. Allerdings werden für Fenster mit oder ohne Glas unterschiedliche Preise berechnet.

 

Müssen Nägel, Schrauben und Beschläge entfernt werden?

Nein, Nägel, Schrauben und Beschläge können dran bleiben.

 

Welche Altholzkategorien gibt es?

Es wird unterschieden zwischen den Altholzklassen A I, AII, AIII und A IV.

 

Welche Hölzer zählen in die jeweilige Kategorie?

Bitte entnehmen Sie die Kategorisierung unserem Merkblatt.

 

Was müssen Gewerbebetriebe beachten?

Sie benötigen vor der Entsorgung eine sogenannte Abfallerzeugernummer. Diese können Sie beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen. Das Antragsformular finden sie hier. Wenn Sie die Abfälle selbst transportieren möchten, müssen Sie das beim Regierungspräsidium anzeigen. Bei mehr als 20 Tonnen Jahresmenge muss vor Entsorgungsbeginn ein Einzelentsorgungsnachweis erstellt werden. Nähere Informationen erteilen wir Ihnen gerne.

Bauschutt

Dürfen Tapetenreste am Bauschutt sein?

Ja, aber dann wird der Bauschutt in Klasse 2 eingruppiert.

 

Welche Bauschuttkategorien werden unterschieden?

Wir unterscheiden die Klassen I, II, III und IV. Die Kategorisierung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

 

Dürfen Gipsplatten mit in den Bauschuttcontainer?

Nein, es handelt Sie hierbei um Baustoffe auf Gipsbasis, diese müssen gesondert entsorgt werden.

 

Welche Containergrößen werden gestellt?

Grundsätzlich werden ausschließlich 7m3-Container aufgestellt, um eine Überladung zu vermeiden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Dachabdeckungen) können auch 10m3-Container zur Verfügung gestellt werden.

 

Kann Bauschutt mit Schadstoffen belastet sein?

Bauschutt kann grundsätzlich mit Schadstoffen belastet sein (z.B. beim Schornsteinabriss oder Asphaltaufbruch). Bei einem begründeten Verdacht muss in jedem Fall eine Analyse durch ein qualifiziertes Analysebüro durchgeführt werden.

Bauabfälle

Was zählt zu Bauabfällen?

Bauabfälle sind Abfälle, die bei Renovierungsarbeiten, Umbauarbeiten etc. anfallen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

 

Was darf nicht in den Container rein?

Es dürfen keine gefährlichen Abfälle eingeladen werden, wie zum Beispiel Asbest, Mineralwolle, Monitore, Bleibatterien, und auch keine Lebensmittel

 

Welche Containergrößen werden zur Verfügung gestellt?

Für Bauabfälle können Absetz-und Abrollcontainer von 7 bis 36 Kubikmetern aufgestellt werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Aktenvernichtung

Welche Kategorien werden unterschieden?

Wir unterscheiden Akten ohne Ordner und Akten mit Ordner.

 

Welche Behältergrößen gibt es?

Für Kleinmengen stellen wir abschließbare Aluminiumbehälter 240 Liter, 550 Liter und 660 Liter zur Verfügung. Für Großmengen (z.B. bei Archivräumungen) haben wir Absetzcontainer 7 und 10 Kubikmeter sowie Abrollcontainer 25 und 36 Kubikmeter mit Deckel.

 

Wie werden die Akten vernichtet?

Die Akten werden in unserer Anlage nach DIN 66399 Sicherheitsstufe 3 vernichtet.

 

Müssen die Akten aus den Ordnern raus?

Nein, unsere Anlage kann die Ordner mit vernichten.

 

Können die Akten auch angeliefert werden?

Ja, nach vorheriger Absprache ist die Anlieferung möglich.