Seit dem 1. April 2010 wird das elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle mit digitaler Signatur verbindlich für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen vorgeschrieben.
Abfallbegleitscheine und Entsorgungsnachweise dürfen nur noch elektronisch versendet und unterzeichnet werden. In diesen Fällen muss auch die Registerführung auf elektronischem Weg erfolgen. Alle relevanten Daten werden elektronisch zur zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) übermittelt und danach an die Überwachungsbehörden der Länder verteilt.