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Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG

Schmuck-Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG

Schmuck-Zertifikat nach §21 ElektroG

Was versteht man unter Sammelentsorgung

Merkblatt Asbest

Merkblatt Mineralwolle

Merkblatt Containerbefüllung

Zuordnung Bauschutt

Zuordnung Altholz

Flyer Information Drexack

Das elektronische Nachweisverfahren

Seit dem 1. April 2010 wird das elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle mit digitaler Signatur verbindlich für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen vorgeschrieben.

Abfallbegleitscheine und Entsorgungsnachweise dürfen nur noch elektronisch versendet und unterzeichnet werden. In diesen Fällen muss auch die Registerführung auf elektronischem Weg erfolgen. Alle relevanten Daten werden elektronisch zur zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) übermittelt und danach an die Überwachungsbehörden der Länder verteilt.