Anlieferung/Abholung mineralische Abfälle (v.a. Bauschutt, Aushub)
Veröffentlicht am: 26.07.2023
Sehr geehrte Kunden,
auf Grund einer unklaren Gesetzeslage ab dem 01.08.2023 (Beschluss und Verkündung Ersatzbaustoffverordnung durch die Regierung), können wir Ihnen nicht versichern, dass die
– Anlieferung/Abholung oben genannter Abfälle ab diesem Tag noch möglich ist.
– Ebenfalls stehen die Preise für diese Abfälle, falls weiterhin möglich, noch nicht fest.
Beachten Sie dies bitte in Ihrer Vorplanung.
Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten im Voraus, können hier aber nur an die gesetzgebenden Stellen verweisen, da wir weiterhin auf eine endgültige Auslegung in der Praxis der kommenden Verordnung warten.
Mit freundlichen Grüßen
Schmitt Recycling und Entsorgung GmbH & Co. KG